Kurze Angebotsfristen erschweren die gesamtheitliche Erfassung aller ausgeschriebenen Leistungen im Zuge der Kalkulation. Eine Prognose über die Entwicklung von Produktionskosten ist mit Unsicherheiten verbunden, erschweren die Kalkulation und kann schlussendlich zu einer Fehlvergütung führen. Wird zwischen den Vertragspartnern eine Preisgleitung nach ÖNORM B 2111 vereinbart übernimmt der Bauherr ein (Teil-)Risiko der Kostenveränderungen, weshalb der Bauunternehmer einen geringeren Wagniszuschlag kalkulieren kann.
Im Seminar werden die gesetzlichen und normativen Rahmenbedingungen zur Preisumrechnung praxisnah erläutert und diskutiert. Die ÖNORM gerechte Vorgehensweise wird mit praktischen Beispielen veranschaulicht. Ebenfalls werden Sonderprobleme der Preisumrechnung, wie z.B. die Preisumrechnung bei Leistungen die über einen Festpreiszeitraum hinausgehen, behandelt.
Inhalt:
' Preisumrechnung - gesetzliche und normative Vorgaben
' Arten von Indizes - was steckt dahinter?
' Preisumrechnung gemäß ÖNORM B 2111 - Grundlagen und Beispiele
' Sonderprobleme der Preisumrechnung mit Beispielen
Seminarleiter:
Bmstr. Dipl.-Ing. Markus Gmoser
Stv. Leitung Stabstelle Baubetriebswirtschaft in einem österr. Baukonzern, Mitglied im Fachausschuss FSV